Möglichkeiten finanzielle Unterstützung:
Für Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Höxter können Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket beansprucht werden.
Wer ist zuständig:
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge im Jobcenter des Kreises Höxter abgeben (siehe auch
jobcenter-kreis-hoexter.de)
- Anträge auf Bildung und Teilhabe von Wohngeldempfängern, Kinderzuschlagsberechtigten, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfängern nach
dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII und Leistungsempfänger nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz, wenn es sich um Analogberechtigte (§ 2 Abs. 1 AsylbLG) handelt, werden vom Kreis Höxter - Abteilung
Finanzielle Hilfen und Schule - bearbeitet.